Newsletter
rcRegMan Newsletter Q2 2025
Der Countdown läuft. Nur noch wenige Wochen sind es bis zur Abgabe der Erhebungsbögen für das Monitoring und die Qualitätsregulierung Ende April. Beide Datenerhebungen wurden kurz nach Veröffentlichung im rcRegMan bereitgestellt und können seitdem über die Software qualitätsgesichert erfasst werden.
Mit unserem Newsletter des 2. Quartals 2025 wollen wir Ihnen etwas Abwechslung bringen und kurzweilig informieren. Denn nach der Abgabe geht es schon wieder weiter mit den nächsten Konsultationen, Festlegungen und Beschlüssen der BNetzA zum neuen Regulierungsrahmen. Zu den aktuellen Entwicklungen in der Fachwelt werden wir Sie dank unserer Partner der rm-Gruppe, die IFE GmbH und die NetzWerkStadt GmbH & Co. KG, zukünftig auch mit unserem Newsletter auf dem Laufenden halten.
Zum Beginn des Newsletters setzen wir unsere Artikelserie zur neuen Plattform fort. So erklären wir, was für die aktuelle Test-Version im letzten Quartal umgesetzt wurde – der Formularexport. Mit zwei aktuellen Themen geht es weiter: die Meldung der Versorgungsunterbrechungen (bis 30.04.) mit Hilfe von rcRegMan und wir geben einen Einblick in die Abbildung der aktuell laufenden Datenerhebungen (bis 30.04.). In unserer neuen Artikelserie „Neues aus der Fachwelt“ betrachten unsere Partner die aktuelle Diskussion rund um den neuen Regulierungsrahmen und erläutern die angedachten Festlegungen zum vereinfachten Verfahren.
Wir hoffen, Ihnen gefällt die Ergänzung unseres Newsletters. Geben Sie uns gern Feedback zum Aufbau und Inhalt. Dieses hilft uns, den Newsletter noch praxisnaher mit relevanten Themen zu gestalten. Doch nun wünschen wir Ihnen viel Freude beim Lesen und ein schönes fröhliches Osterfest!
Ihr rcRegMan Newsletter Team
Angelika, Cathleen und Lars

Nachdem es im letzten Jahr vor allem darum ging, eine Datenerfassung im System in Form von Kennzahlen und Erhebungsbögen zu ermöglichen, stand im 1. Quartal der Datenexport im Fokus – „Wie bekomme ich meine qualitätsgesicherten Daten wieder aus dem System und das am Besten in Form der Erhebungsbögen?“
Was im rcRegMan System noch als „Formulardruck“ bekannt ist, wird in der Plattform „Formularexport“ heißen. Für diesen Namen hatten sich unsere Co-Creatoren und Anwender entschieden. Die Vorgehensweise bleibt ähnlich. Als Nutzer kann ich einzelnen Felder im Zieldokument Werte (Fakten) aus Kennzahlen und Erhebungsbögen zuordnen. Für die erste Version lag dabei das Augenmerk auf den Excel-Erhebungsbögen der BNetzA. Wenn das einmal definiert wurde, kann der Export zukünftig in jedem Jahr erneut mit der jeweils aktuellen Zeitscheibe (Jahr, Quartal, Monat) ausgeführt werden oder steht perspektivisch als regiocom Standard zur Verfügung.
Unter den Aspekten der Nutzerfreundlichkeit und Verständlichkeit haben wir den Prozess und auch den Maskenaufbau durchleuchtet. Es fanden einige Optimierung statt, sodass Nutzer auch ohne Schulung sich schnell in der Definition zurechtfinden. So ist die Auswahl der Quellen einfacher und auch das Zuordnen geht schneller von der Hand. Wo früher umständlich mit einem Rechts-Klick-Maus-Menü die Quelle für eine Zielzelle angezeigt werden konnte, kann nun einfach per Auswahl der Zelle mit der Maus die Quelle angezeigt werden.
Wenn Sie neugierig geworden sind, dann schauen Sie sich die Umsetzung in unserer neuen Testversion an. Wer noch einen Zugang benötigt, meldet sich einfach bei Frau Huth unter der Mailadresse support[at]rcregman.com
Artikel von Lars Plagemann

Versorgungsunterbrechungen melden mit dem rcRegMan Modul VERS
Einmal im Jahr müssen alle Betreiber von Energienetzen (Strom und Gas) die Versorgungsunterbrechungen an die Bundesnetzagentur und optional an die Verbände melden. Für das letzte Jahr sollen die Daten bis zum 30. April 2025 abgegeben werden.
Notizen und Zettelwirtschaft haben ausgedient
Mit unserem Zusatzmodul VERS werden alle Informationen getrennt nach Sparten und Netzgebieten erfasst und dokumentiert. Das hinterlegte Prüf- und Regelwerk (BNetzA, FNN und DVGW) ermöglicht die Plausibilisierung der Daten zu jeder Zeit. Die Meldung der Unterbrechungen erfolgt dann per Webservice. Die vorhandenen Informationen können zusätzlich in der Datenerhebung Q-Element genutzt werden.
Für kleinere Stadtwerke, für die rcRegMan zu umfangreich ist, wurde das Modul für die Versorgungsunterbrechung herausgelöst und als schmale Lösung mit Hilfe eines Webportals umgesetzt. Dieses steht als Online-Service zur Verfügung.
Immer auf dem aktuellen Stand
Das Erfassungsschema der Ereignis- und Netzdaten und das Prüf- und Regelwerk im Modul VERS entsprechen stets dem aktuellen Stand der Behörden und Verbände. Die kommende Änderung des Schemas für Gas-Unterbrechungen des DVGW ab Berichtsjahr 2026 wird pünktlich vor dem 01. Januar 2026 zur Verfügung stehen.
Weitere Informationen erhalten Sie hier (als Link www.rcregman.de/unsere-software/versorgungsunterbrechungen) oder rufen uns unter den bekannten Kontaktdaten an.
Artikel von Angelika Polifka und Mark Grunewald

In diesem Jahr gibt es nicht nur die bekannten 10 Erhebungsbögen der Bundesnetzagentur für die einzelnen Bereiche Erzeugung, Speicherung, Netzbetrieb, Messstellenbetrieb, Handel, Vertrieb etc. zu beantworten. Das Monitoringverfahren wurde um die quartalsweisen Abfragen zu Lieferantenwechsel und Sperrungen bei den VNB’s erweitert. Parallel dazu läuft eine Datenabfrage zur Weiterentwicklung der Qualitätsregulierung bei den Elektrizitätsverteilernetzbetreibern.
Bis auf die Abfragen zum Lieferantenwechsel und Sperrungen, die erstmals bis zum 15.05.2025 zu melden sind, sollen die anderen Erhebungen pünktlich bis zum 30.04.2025 gemeldet werden. Es gab und gibt also viel zu tun.
Unsere Vorbereitung durch die Abbildung der Ende Januar bereitgestellten Konsultationen war dieses Jahr noch wichtiger, damit wir die Abfragen nach der endgültigen Veröffentlichung für Sie so schnell wie möglich im rcRegMan bereitstellen und Sie rasch mit der Bearbeitung beginnen können.
Am 17.03.2025 veröffentlichte die BNetzA alle endgültigen Fragebögen. Dieses Jahr hielten sich die Anpassungen im Monitoring gegenüber der Konsultation in Grenzen, so dass wir nach einer Qualitätssicherung innerhalb des RegMan-Teams die Datenerhebungen zum Monitoring bereits zwei Tage nach Veröffentlichung für die Installation in Ihren Systemen zur Verfügung gestellt haben. Die Abfrage zur Qualitätsregulierung folgte zwei Tage danach.
Bis jetzt liefen die Bearbeitungen bei Ihnen ohne größere Schwierigkeiten. Wenn es Fragen oder auch Probleme gibt, versuchen wir diese für Sie schnell zu lösen.
Wir wünschen Ihnen weiterhin eine reibungslose Datenerhebung und sind bei Fragen immer gern für Sie da.
Artikel von Cathleen Huth

Strom- und Gasverteilnetzbetreiber können zum 30.06.2025 wieder den Antrag auf Kapitalkostenaufschlag für das Jahr 2026 bei der zuständigen Regulierungsbehörde stellen, um die Kapitalkosten für Investitionen nach dem letzten Basisjahr in die kommenden Netzentgelte einbeziehen zu können.
Für Stromverteilnetzbetreiber betrifft dies die geplanten und bereits umgesetzten Investitionen vom 01.01.2022 bis 31.12.2026. Gasverteilnetzbetreiber können zusätzlich getätigte Investitionen ab dem 01.01.2021 einbeziehen. Alle Investitionen nach dem Basisjahr werden unabhängig von der tatsächlichen Eigenkapitalquote des Verteilnetzbetreibers mit 40% Eigenkapital und 60% Fremdkapital angenommen.
Auf der Grundlage der Festlegungen BK4-23-001 und BK4-23-002 kommen für die Investitionen ab dem Jahr 2024 variable Zinssätze zur Berechnung der Eigenkapitalverzinsung zum Tragen. Sämtliche Investitionen bis zum 31.12.2023 werden mit den jeweils für die vierte Regulierungsperiode mit den Beschlüssen BK4-21-055 und BK4-21-056 festgelegten Zinssätzen verzinst.
So wurde im Rahmen des Kapitalkostenaufschlages 2025 für Investitionen des Jahres 2024 noch der Planzinssatz für 2024 in Höhe von 7,10% für Eigenkapital und 4,17 % für Fremdkapital angesetzt. Entsprechend der nunmehr feststehenden Zinsentwicklung des Jahres 2024 dürfte sich der Ist-Zinssatz auf 6,93 % für Eigenkapital und 3,87 % für Fremdkapital belaufen. Ein Abgleich von Plan- und Ist-Zinssätzen erfolgt im Regulierungskonto, erstmals im Regulierungskonto 2024.
Die Investitionen ab dem Jahr 2026 werden zunächst mit dem Planzinssatz, der sich zum Ende des 1. Quartals 2025 ergibt, in den Antrag einbezogen. Bis zum aktuellen Zeitpunkt beläuft sich der Durchschnittszins für das Fremdkapital auf 3,68 %, also im Vergleich zu 2024 zunächst weiter rückläufig. Auch der sich andeutende EK-Zinssatz von 6,93 % liegt unterhalb des Vorjahreswerts. Die Planzinsen für Investitionen mit Anschaffungsjahr 2025 bleiben gegenüber dem Vorjahresansatz unberührt.
Für Gasverteilnetzbetreiber stellt sich zusätzlich die herausfordernde Fragestellung zum Ansatz der Nutzungsdauern und der Abschreibungsmodalität.
Hierzu eröffnete bereits die sogenannten KANU 1.0 Festlegung der Bundesnetzagentur die Möglichkeit, Anlagevermögen, welches ab dem 01.01.2023 angeschafft wurde, linear mit verkürzten Nutzungsdauern im Hinblick auf den Ausstieg aus der Gasversorgung zum 01.01.2045 abzuschreiben. Durch die Festlegung KANU 2.0 aus dem September 2024 wird dieser Handlungsspielraum für die Verteilnetzbetreiber auf Investitionen der Jahre 2021 und 2022 sowie Bestandsanlagen mit Anschaffungsdatum bis zum 31.12.2020 erweitert. Darüber hinaus wird die Möglichkeit zum Wechsel der Abschreibungsmodalität auf die degressive Abschreibung geschaffen, unter der Voraussetzung einer sachlichen Begründung.
Ausdrücklich ausgenommen von einer Nutzungsdauerverkürzung sind bisher vereinnahmte und bis 2027 geplante Baukostenzuschüsse und Netzanschlusskostenbeiträge. Im Rahmen der regulatorischen Neuordnung über die Festlegungen RAMEN und GasNEF sind für die Zukunft jedoch entsprechende Regelungen vorgesehen.
Verteilnetzbetreibern, die nicht bereits für das Jahr 2025 über den Kapitalkostenaufschlag und das Transformationselement entsprechend verkürzte Nutzungsdauern geltend gemacht haben, stellt sich nun erneut die Frage der Umsetzung der KANU-Regelungen. Hierzu sieht inzwischen auch der IDW eine Umsetzung verkürzter Nutzungsdauern im handelsrechtlichen Jahresabschluss als geboten an.
Für ein konsistentes Vorgehen im Geschäftsjahr 2025 (Basisjahr 5. Regulierungsperiode) und eine Entscheidungsfindung im Hinblick auf KANU 2.0 sollten folgende Punkte berücksichtigt werden:
- der Kapitalkostenaufschlag umfasst Investitionen der Jahre 2021 bis 2026, der Plan-Ist-Abgleich der Kapitalkosten im Regulierungskonto die Ist-Investitionen 2021 bis 2024
- für das Bestandsanlagevermögen per 31.12.2020 ist bis zum 15.10.2025 für das Geschäftsjahr 2026 erneut das Transformationselement zu bestimmen, anzuzeigen und in Netzentgelte umzusetzen,
- die Umsetzung handelsrechtlicher Anpassungen spätestens für den Jahresabschluss des Gasbasisjahres 2025 scheint nunmehr gegeben.
Zur Bewertung der individuellen Auswirkungen auf Ihr Unternehmen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Artikel von Anika Töpfer (A.Toepfer[at]ifegmbh.de)

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat in ihrem Workshop am 14. März 2025 einen umfassenden Einblick in die geplanten Änderungen des vereinfachten Verfahrens für Netzbetreiber gegeben. Während das vereinfachte Verfahren für kleinere Netzbetreiber weiterhin bestehen bleibt, wird künftig ein wirtschaftlicher Schwellenwert anstelle der bisherigen Grenzen, die sich aus der Anzahl der Gas- bzw. Stromnetzkunden ergeben hatten, angewendet.
Dieser Schwellenwert wird durch die Berücksichtigung der Ausgangsniveaus aller Verteilernetzbetreiber ohne vorgelagerte Netzkosten berechnet. Für Stromnetzbetreiber wird ein Wert von 90 % und für Gasnetzbetreiber ein Wert von 82 % der Ausgangsniveaus angesetzt. Netzbetreiber, die unter diesem Schwellenwert liegen, können am vereinfachten Verfahren teilnehmen. Die Bundesnetzagentur legt den Schwellenwert in der ersten Woche des vorletzten Jahres der Regulierungsperiode fest und veröffentlicht ihn. Netzbetreiber, die am vereinfachten Verfahren teilnehmen möchten, müssen dies bis zum 31. März des vorletzten Jahres der Regulierungsperiode bei der Regulierungsbehörde beantragen.
Sehr kleine Netzbetreiber mit einem Kostenniveau von 500.000 € sollen weiterhin von dem „Verfahren für Kleinstnetzbetreiber“ profitieren können.
Ein Kritikpunkt ist, dass der Schwellenwert vor allem strukturell nicht vergleichbare Netzbetreiber mit besonderen Versorgungsaufgaben betrifft, was die Effizienzgrenze für andere Netzbetreiber im Regelverfahren deutlich verschärfen würde, da diese deutlich günstiger sind. Bedenken bestehen außerdem darin, dass der Schwellenwert in Euro als schlechtere Alternative angesehen wird, da die Kostensituation dynamisch ist und kaum Planbarkeit für Netzbetreiber besteht, in welches Verfahren sie fallen. Es besteht die Befürchtung, dass vorsorglich Daten für beide Verfahren vorgehalten werden müssen.
Diese geplanten Änderungen der Bundesnetzagentur im Rahmen des NEST-Projekts zielen darauf ab, durch einen flexibleren und wirtschaftlich orientierten Ansatz die Effizienz und Vergleichbarkeit der Netzbetreiber zu verbessen. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese neuen Regelungen in der Praxis bewähren und welche Auswirkungen sie auf die Netzbetreiberlandschaft haben werden.
Artikel von Natalie Bürgel (n.buergel[at]netzwerkstadt.info)
Wir begrüßen die LEW Verteilnetz GmbH (LVN) aus Augsburg als neues Mitglied in der rcRegMan–Familie. Die LVN betreibt das Verteilnetz in Bayerisch-Schwaben und Teilen Oberbayerns und versorgt rund eine Million Menschen mit Strom. Die LVN ist ein Tochterunternehmen der Lechwerke AG.
Unsere Software rcRegMan wird für die LVN aus dem Rechenzentrum der regiocom bereitgestellt. Die Einrichtung & individuelle Konfiguration des Systems ist bereits abgeschlossen und die erste Schulung vor Ort hat Anfang März stattgefunden. Somit steht einem erfolgreichen Start in die ersten Datenabfragen nichts mehr im Weg.
Wir freuen uns auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit und bedanken uns herzlich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Artikel von Angelika Polifka

Update Testplattform im April
So schnell geht es – das erste Quartal des neuen Jahres ist schon wieder vorbei…
Wir haben die ersten drei Monate für die Weiterentwicklung der Plattform fleißig genutzt, so dass die neue Preview-Version für das 2. Quartal 2025 für Sie zum Testen unter der bekannten URL https://preview.regulierungsmanagement.digital/ bereitsteht und am 07. April für Sie freigeschaltet wird.
Nachdem wir uns im letzten Jahr darum gekümmert haben, dass Werte im System erfasst und qualitätsgesichert werden können, haben wir im vergangenen Quartal uns darauf konzentriert, die Werte wieder aus dem System zu bekommen. Im alten rcRegMan „Formulardruck“ genannt, heißt diese Funktionalität jetzt „Formularexport“. In der ersten Version liegt das Hauptaugenmerk auf der Definition eines Formularexports. Dazu gehören folgende Funktionen: Definieren/Bearbeiten von Stammdaten, Hochladen eines Vorlagendokumentes bei Anlage bzw. Verwendung eines vorhandenen Dokuments, Anlegen & Entfernen von Zuordnungen und schließlich Füllen des Dokumentes.
Nutzen Sie wieder die Chance, uns frühzeitig Ihr Feedback zu diesen Neuentwicklungen zu geben. Dieses können Sie entweder über die Mailadresse co-creation[at]rcregman.com versenden oder direkt im System selbst auf der jeweiligen Seite über den entsprechenden Button an uns schicken.
Haben Sie noch keinen eigenen Testzugang? Dann melden Sie sich auch unter der oben genannten Mailadresse.
Digitale Roadshow im Juni
Nach unserer erfolgreichen digitalen Roadshow im letzten Jahr und der positiven Resonanz darauf, planen wir eine Neuauflage im Juni.
Geplant sind wieder informative 2,5 Stunden, in denen wir das operative und das kaufmännische Regulierungsmanagement mit rcRegMan vorstellen. Dabei werden wir von unseren Anwendern mit ihren Erfahrungen aus der Praxis unterstützt.
Folgende Termine sind im Juni reserviert:
Mittwoch, der 05. Juni, ab 09:30 Uhr und Mittwoch, der 25. Juni, ab 9:30 Uhr
Mehr Information und eine Einladung dazu erhalten Sie in den nächsten Tagen von uns.
Co-Creation: Planung Einzelinterviews im Sommer
Unser großes Ziel ist es, zum Anwendertreffen Ihnen unsere erste produktive Version der neuen Plattform „RegMan“ vorzustellen mit der Sie das kommende Monitoring und natürlich auch folgende Abfragen der BNetzA im nächsten Jahr bearbeiten können.
Wir sind auf einem guten Weg – nachdem wir seit dem letzten Jahr Werte in Kennzahlen und Erhebungsbögen erfassen und qualitätssichern können, können wir nun die Werte aus dem System über den Formularexport wieder herausbekommen.
Offene Punkte in den Kennzahlen/Erhebungsbögen wie z.B. die Datentypen Auswahl, Datum und Liste (vorher Excel-Bogenkennzahl) sind gerade in der Umsetzung.
Diesen kompletten Prozess der Erfassung und des Exportes, der dann auch für das Monitoring-Verfahren nötig ist, möchten wir gern noch einmal mit einigen von Ihnen in der Software mit Hilfe von Einzelinterviews durchgehen. Wir erhoffen uns dadurch, noch die letzten Holpersteine im System zu finden und ausbessern zu können.
Haben Sie Interesse uns bei der abschließenden Optimierung für die erste Version zu unterstützen? Dann melden Sie sich bei uns unter: co-creation[at]rcregman.com
Nebenbei laufen die weiteren Entwicklungen für die Plattform, die wichtig sind aber für Sie im Handling nicht an erster Stelle stehen. Hierfür sind u.a. schon folgende Themen für die Umsetzung vorbereitet: „Mandanten/Unternehmen“ sowie die „Inhaltsverwaltung/Standardinhalte“. Dazu haben wir uns mit Ihnen schon zu den Anforderungen in gemeinsamen Workshops ausgetauscht. Weitere Workshops werden auch noch folgen, wie z.B. zum dem noch offenen, aber auch wichtigen Thema „Plausibilisierungen“ für Datenerhebungen jeglicher Art. Dazu melden wir uns wieder bei Ihnen zunächst wie immer mit einer Terminsuche.
Online-Schulung: Termine für das Jahr 2025
Haben Sie einen neuen Kollegen oder möchten Sie Ihr Wissen innerhalb der rcRegMan-Software noch einmal auffrischen? Dann melden Sie sich für einen unserer geplanten Schulungstermine in 2025 an:
21.05.2025
22.10.2025
Frei vom Tagesgeschäft erwartet Sie dabei ein „Rundblick“ über rcRegMan. Gemeinsam werden wir uns alle Bereiche anschauen, praktische Übungen durchführen und offene Fragen zu Funktionen und zur Nutzung von rcRegMan klären.
Die Teilnahmegebühr für die Schulung beträgt 450 € netto je Teilnehmer.
Teilnahmeberechtigt sind Mitarbeiter der Unternehmen, die bereits eine rcRegMan-Schulung erhalten haben.
Haben Sie Interesse? Dann melden Sie sich bitte bei uns unter folgender E-Mail: support[@]rcregman.com
Falls Bedarf an einer individuellen Schulung für Ihr Unternehmen besteht, kommen Sie gern auf uns zu.
Artikel von Cathleen Huth
Weitere Neuigkeiten aus der regiocom Energie-Welt:
Jetzt rcEDIapi testen!
regiocom lädt alle Marktteilnehmer ein, diese innovative Lösung ab sofort über das bereits verfügbare Testsystem zu verproben und von den Vorteilen der neuen API-Webdienste zu profitieren. Bei Interesse erreichen uns ganz einfach über kontakt-rcediapi@regiocom.com.
Wer mehr über die Zukunft der Marktkommunikation erfahren möchte, kann sich über unsere Webseite www.rcEDIapi.de immer aktuell informieren.
J-EDI Viewer für Projektleiter und Mako-Experten im Tagesgeschäft
Unser Tool für die edi@energy Dokumentenanalyse und Recherche reduziert den zeitlichen Aufwand zur Identifizierung der für Sie relevanten Formatänderungen. Sie werden nicht nur bei den alltäglichen Rechercheaufgaben unterstützt, sondern auch bei der detaillierten Analyse neuer Formatbeschreibungen.
Schreiben Sie uns, wenn Sie Feedback oder Anregungen für weitere Themen haben. Sollte es zusätzlich Interessenten für unseren Newsletter in Ihrem Unternehmen geben, dann schicken Sie uns eine E-Mail mit den Namen und zugehörigen E-Mailadressen an support[at]rcregman.com. Falls Sie kein Interesse an weiteren Newslettern haben, geben Sie uns bitte auch kurz Bescheid (support[at]rcregman.com).