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rcRegMan Newsletter Q3 2025

Die Anträge zum Kapitalkostenaufschlag sind bei den meisten Unternehmen schon abgegeben und in der Landesregulierung stehen die Termine dazu an. Das erste Halbjahr war rückblickend von vielen regulatorischen Themen und den regulatorischen Pflichten im „Alltagsgeschäft“ geprägt. Die Festlegungsentwürfe der BNetzA zu den Themen RAMEN, StromNEF und GasNEF stehen seit Mitte Juni zur Konsultation. Die nächsten Entwürfe zur Kapitalverzinsung, dem Effizienzvergleich und dem Produktivitätsfaktor folgen noch im Juli. Es bleibt also spannend. Zu aktuellen regulatorischen Themen berichten in diesem Newsletter wieder unsere Partner, die IfE NetzConsult GmbH und die NetzWerkStadt GmbH & Co. KG. 

Aber auch die Vorbereitungen zur neuen, 5. Regulierungsperiode sind in vollem Gang. Die Auswirkungen der Überlegungen zum Basisjahr Gas in diesem Jahr bekommen auch wir zu spüren. Das Interesse an unseren Roadshows und unserer Software hat spürbar zugenommen. Dazu gehen wir auch in einem Artikel ein.  

Gleichfalls nimmt unsere Regulierungsmanagement Plattform mehr und mehr Gestalt an. Welche Features unsere neue Preview-Version mit sich bringt, verraten wir gleich zum Einstieg. Sie wissen ja, bei uns steht der Mensch im Fokus – als Kunde bzw. Nutzer unserer Software. Aus diesem Grund haben wir uns mal nicht nur mit den Schlüsselnutzern, also den Regulierungsmanagern, besprochen sondern zusätzlich die Datenerfasser interviewt, welche auch ein wesentlicher Bestandteil im „Getriebe des Regulierungsmanagements“ sind. Darüber berichten wir in einem weiteren Beitrag. 

Wenn Sie wissen wollen, was Herr Plagemann in die Vorlesung des Zertifikatslehrgangs zum Regulierungsmanager an die Hochschule Schmalkalden verschlagen hat, das Lesen Sie in unserer Rubrik „Wer mit Wem“.  Nun aber wünschen wir Ihnen viel Freude mit der kurzweiligen Lektüre rund um Regulierung und rcRegMan. 
 
Ihr rcRegMan Team 

Mit dem Start in den Sommer ging unsere neue Preview-Version für Sie zum Testen „live“.  Am 02. Juli folgte dazu eine kleine Online-Präsentation für alle Interessierten, in der wir die Neuerungen einmal kurz vorgestellt und einen Ausblick auf die nächsten Entwicklungsschritte gegeben haben. 

Auf welche Entwicklungen aus dem letzten Quartal können Sie sich dieses Mal freuen: 

Mit der letzten Version war es bereits möglich, einen Formularexport (FEX) mit den Kennzahlen aus dem System zu definieren und auch schon zu exportieren. Was noch gefehlt hat, war die Ergebnisansicht dazu. Diese ist nun auch umgesetzt. Hier sehen Sie welche Werte erfolgreich eingetragen werden konnten. Auch werden Warnungen und Fehler angezeigt, wenn evtl. das Format nicht stimmt oder ein Export nicht möglich ist, weil z.B. der Export-Zeitraum noch nicht existiert. In allen Test-Mandanten finden Sie zum Ausprobieren ein Beispiel aus dem Monitoring 2025.

Komplett neu hinzugekommen in dieser Version ist die Installation einer Standard-Kennzahl als neues Objekt. Beim Hinzufügen einer neuen Kennzahl können Sie nun neben eigenen auch Standard-Kennzahlen anlegen. Gekennzeichnet werden Standardobjekte erst einmal mit einem kleinen „r“ für die „regiocom“ als Ersteller. Neu in der Plattform ist, dass Sie direkt aus dem Objekt den Standard laden können. 

Apropos Kennzahl - ein benötigter Datentyp zum Abbilden der Erhebungsbögen der BNetzA fehlte bisher noch in der Plattform - die Auswahlbox innerhalb einer Kennzahlerfassung. Diese können Sie jetzt auch definieren und befüllen. 

Eine kleine Erweiterung gibt es noch in allen Objekten – zur weiteren Definition ist eine Sparte auswählbar, nach der Sie in den jeweiligen Übersichtslisten auch filtern können. 

Ein kleines Feature ist in der Mandantenverwaltung hinzugekommen, wenn Sie mit mehreren Mandanten arbeiten und diese besser unterscheiden wollen. Zusätzlich zum Mandantenlogo gibt es zukünftig die Möglichkeit, die Menüleiste rechts innerhalb einer vorgegebenen Farbskala einzufärben. Zum Testen des Mandantenwechsels haben alle Testnutzer einen Lesezugriff in einem weiteren Mandanten erhalten.

Des Weiteren haben wir wieder an der einen und anderen Stelle das Layout/Design etwas überarbeitet und nutzerfreundlicher gestaltet. 

Neugierig geworden? Dann klicken Sie doch am Besten gleich selbst in unsere Testplattform unter der bekannten Webadresse. Sie haben noch keinen Zugang? Dann melden Sie sich bei uns und Ruckzuck bekommen Sie Ihren eigenen Testaccount. 

Wie immer sind wir gespannt auf Ihr Feedback. Dieses können Sie wie bereits bekannt entweder über die Mailadresse co-creation[at]rcregman.com versenden oder direkt im System selbst auf der jeweiligen Seite über den entsprechenden Button an uns schicken. 

 

Artikel erstellt von Cathleen Huth 

Hallo, ich heiße Theresa, bin Praktikantin im rcRegMan-Team und beschäftige mich im Rahmen meiner Bachelorarbeit mit der Nutzerfreundlichkeit der neuen Anwendung. 

 

Ins Gespräch kommen mit einer weiteren Anwendergruppe 

Im Rahmen der Softwareentwicklung der neuen RegMan-Plattform stehen wir stets in engem Kontakt mit unseren Anwendern, vor allem mit Regulierungsmanagern, um deren Anforderungen zu erheben und Feedback zum aktuellen Entwicklungsstand zu sammeln. Nun ist es an der Zeit, auch die Datenerfasser eng in die Entwicklung mit einzubeziehen. Im Juni habe ich mehrere Interviews mit Datenerfassern geführt, um herauszufinden, wie die neue Anwendung bestmöglich beim Erfassungsprozess unterstützen kann. Der Fokus lag auf der Erfassung im Erhebungsbogen, in dem testweise erste Werte eingepflegt und freigegeben wurden. 

 

Erste Erkenntnisse aus den Interviews 

Aktuell werte ich die Interviews umfassend aus und die ersten Erkenntnisse habe ich hier für Sie aufbereitet. Insgesamt haben wir positives Feedback zur Gestaltung der neuen Nutzeroberfläche erhalten. Alle Interviewteilnehmer fühlten sich sicher im Umgang mit der RegMan-Plattform. Des Weiteren gab es den Wunsch, einen klaren Prozessüberblick während der Erfassung zu sehen. Dazu ist ein erster Gedanke, über einen Counter oder Fortschritts Balken global anzuzeigen, wie viele Kennzahlen bereits erfasst wurden und noch zu erfassen sind. Auch wollen wir im Inhaltsverzeichnis, das zurzeit eine Schnellnavigation im Erhebungsbogen ermöglicht, zur Orientierung den Bearbeitungsstatus der Fragen visualisieren. Darüber hinaus werden die Masken rollenspezifisch an die Bedürfnisse der Datenerfasser angepasst. Elemente und Features, die für Datenerfasser im Gegensatz zu Regulierungsmanagern eine andere Relevanz haben, sollen visuell anders aufbereitet oder ausgeblendet werden. 

Aufbauend auf den Anforderungen, die in den Interviews erhoben wurden, konzipiere ich Änderungsvorschläge, die gezielt einen effizienteren Erfassungsprozess ermöglichen sollen. Diese Änderungen werden in einer weiteren Feedbackrunde Ende August mit den Datenerfassern besprochen.  

Auch in Zukunft bleiben wir in engen Kontakt mit den Datenerfassern, um für alle Nutzer eine positive Erfahrung mit der RegMan-Plattform zu gewährleisten. 

 

Artikel erstellt von Theresa Spuller

Immer wieder spannend und aufregend für mich, unsere Roadshow - welche jetzt fester Bestandteil unseres Veranstaltungs-kalenders ist – zu organisieren und zu betreuen.  

Auf klassische Art und Weise wurden alle Netzbetreiber mit einem Brief über unsere Veranstaltung informiert. Und mit einer persönlichen Nachricht haben wir unsere Kunden und Interessenten eingeladen. So konnten insgesamt über 40 Teilnehmer aus 22 Stadtwerken begrüßt werden. Danke an alle „Besucher“, dass Sie trotz vollem Terminkalender sich die Zeit genommen haben, um dabei zu sein.  

Unsere Roadshow bot die Möglichkeit, sich zur Softwareunterstützung mit rcRegMan über alle Bereiche des Regulierungsmanagements zu informieren. Im ersten Teil der Veranstaltung wurde das operative Regulierungsmanagement mit der qualitätsgesicherten Datenerhebung, der Dokumentation zu den regulatorischen Pflichten von Herrn Plagemann (regiocom) vorgestellt. Der Anwenderbericht von Frau Lichterfeld (SW Iserlohn) zeigte die Nutzung der Software im operativen Einsatz und was darüber hinaus an weiteren Sparten und unternehmensspezifischen Abfragen abbildbar ist. Die Abbildung der kaufmännischen Inhalte wie Netzentgeltkalkulation, Kapitalkostenabgleich (KKAuf und KKab), CAPEX und OPEX-Betrachtungen wurden von Herrn Winzer (regiocom) mit Expertise unseres langjährigen Partners Herrn Stiens (NetzWerkStadt) präsentiert. Hier unterstützte Frau Mantei (SW Magdeburg) mit ihren live in der Software gezeigten Beispielen.  

Die Roadshow war ein voller Erfolg. Gleich im Anschluss erreichten uns Anfragen, wurden individuelle Präsentationstermine vereinbart und erste Angebote versendet.  

Für die nächste Roadshow im November sammeln wir bereits erste Ideen und Themen. Und gern laden wir Sie als unsere Leser des Newsletters auch wieder recht herzlich dazu ein. Die nächsten Termine senden wir per Mail zu und werden diese rechtzeitig im Newsletter veröffentlichen.  

Unsere Referenten Frau Lichterfeld, Frau Mantei und Herr Stiens haben aktiv mitgewirkt und mit ihren Berichten aus der Praxis unsere Veranstaltung bereichert. Vielen Dank dafür. 

 

Artikel erstellt von Angelika Polifka 

Seit dem 01.01.2025 dürfen Netzbetreiber, die besonders stark vom Ausbau dezentraler Stromerzeugungsanlagen betroffen sind, die Mehrkosten über einen bundesweiten Belastungsausgleich wälzen (BNetzA-Festlegung BK8-24-001-A vom 28.08.2024)1. Grundlegende Voraussetzung für die Möglichkeit der Kostenwälzung ist, dass die installierte Erzeugungsleistung einer Netzebene die zeitgleiche Jahreshöchstlast dieser Netzebene um den Faktor 2 übersteigt. Der im weiteren Schritt zu ermittelnde Anteil der Mehrkosten kann dann über den bundesweiten Belastungsausgleich nach § 19 gemeldet und vereinnahmt werden und entlastet im betreffenden Netzgebiet die Netzentgelte der betroffenen Netzebene. 

Für das laufende Verfahren ergab sich über die von 178 Netzbetreiber gemeldeten Mehrkosten ein Wälzungsvolumen von zunächst 2,4 Mrd. EUR. An der Umlage nach § 19 hat die Wälzung damit einen Anteil von 1,56 ct/kWh. Bei den TOP 15 der wälzungsberechtigten Netzbetreiber ergaben sich in der Folge von 2024 zu 2025 Senkungen der Netznutzungsentgelte um bis zu 41%, obwohl für die meisten Netzbetreiber beispielsweise die vorgelagerten Netzkosten erheblich gestiegen sind2.

Hierbei handelt es sich zunächst um die Auswertung der Prognosemeldungen für das Jahr 2025, die auf den energiewirtschaftlichen Daten des Jahr 2023 beruhen. Sowohl die installierte Erzeugungsleistung als auch die zeitgleiche Jahreshöchstlast können sich jedoch für das Jahr 2025 verändert darstellen und auch ein geändertes Verhältnis annehmen, so dass analog zur Prüfung der Voraussetzungen für gesonderte Entgelte nach § 19 StromNEV auch eine Prüfung der Voraussetzungen für die Wälzung der Mehrkosten aus dem Ausbau erneuerbaren Energie im Jahr 2026 auf Basis der Ist-Daten 2025 erforderlich wird. 

Netzbetreiber, die keine Prognosemeldung für das Jahr 2025 abgegeben haben, die Voraussetzung aber tatsächlich im Jahr 2025 erfüllen können, sind folglich berechtigt, entsprechende Mehrkosten noch nachzumelden. Dieser Plan-Ist-Abgleich erfolgt erstmals im Jahr 2026 im Rahmen der Regulierungskontomeldung für 2025, ohne Teil des Regulierungskontosaldos zu sein. Vielmehr wird der Ausgleich dann analog zu den Sonderentgelten nach § 19 StromNEV mittels Abrechnung über den ÜNB erfolgen. 

Die BNetzA stellt in ihren jüngst veröffentlichten FAQ3 zur Thematik zudem klar, dass die Nichtmeldung von Wälzungsbeträgen dennoch zur Vereinnahmung der entsprechenden Netzentgelte führt. Die Nicht-Meldung möglicher Wälzungsbeträge stellt insofern keinen gewollten Verzicht auf die Einnahme der der betreffenden Erlöse im Ganzen dar. Ein Plan-Ist-Abgleich kann damit trotzdem erfolgen. 

Darüber hinaus lohnt es sich für Netzbetreiber, die Erfüllung der Voraussetzungen weiterhin im Blick zu behalten. Sich verändernde Netzlasten und Neuanaschlüsse dezentraler Erzeugungsanlagen können dazu führen, dass in den Folgejahren eine Berechtigung zur Wälzung ggf. auch nur in einzelnen Spannungsebenen entstehen kann. Wichtig ist dann die Beachtung der entsprechenden Meldetermine zum 01.10. an die zuständige Regulierungsbehörde und zum 15.10. an den ÜNB.  

Hinsichtlich der zu Grunde zu legenden installierten Erzeugungsleistung sowie potenzieller Änderungen des Wälzungsbetrages nach dem 15.10. möchten wir ebenfalls auf die von der BNetzA veröffentlichten FAQ hinweisen. Insbesondere ist dort auch der Abgleich mit den Angaben des Marktstammdatenregisters dargelegt, wie die BNetzA ihn zur Datenplausibilisierung heranzieht. 

Für Fragen zum Wälzungsmechanismus, zur Ableitung der Voraussetzungen oder auch zur Prüfung dieser können Sie sich gerne an die KollegInnen bei unserem Partner IfE Netzconsult GmbH wenden. 

Die einzuhaltenden Meldetermine finden Sie selbstverständlich auch im rcRegMan Regulierungskalender hinterlegt (Aufgabe - BK8-24-001-A - Verteilung von Mehrkosten in Netzen aus Integration von EE-Anlagen (Schlagwort: EE-Kostenwälzung) – 2025). Die zugehörigen Kennzahlen sind ebenfalls Bestandteil des Kennzahlenmoduls (Zeitgleiche Jahreshöchstlast – nach Netz- und Umspannebene, Installierte Leistung der Umspannebenen). 

 

Artikel erstellt von Anika Töpfer (A.Toepfer[at]ifegmbh.de) und David Rothamel (d.rothamel[at]ifegmbh.de) 

 

1. https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/BK08/BK8_06_Netzentgelte/69_Para29_Kostenw_EE/BK8_29Abs.1_EnWG.html 

2. https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Aktuelles/VerteilungNetzkosten/start.html

3. https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/1_GZ/BK8-GZ/2024/2024_4-Steller/BK8-24-0001/Downloads/FAQ_zur_Festlegung.pdf?__blob=publicationFile&v=2 

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat mit Veröffentlichung eines Diskussionspapiers zur Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNeS) den Startschuss für eine umfassende Reform der Stromnetzentgelte gegeben. Ziel ist es, bis zum Auslaufen der Stromnetzentgeltverordnung Ende 2028 ein neues, zukunftsfähiges System zu entwickeln, das den Herausforderungen der Energiewende gerecht wird. 

Im Mittelpunkt des angestrebten Zielbilds stehen vier Grundprinzipien: Kostenorientierung, Anreizfunktion, Finanzierungsbeteiligung und Umsetzbarkeit. Die Netzentgelte sollen künftig verursachergerecht, transparent und marktorientiert ausgestaltet werden. 

 

Diskutiert werden unter anderem folgende Reformansätze: 

  • Einspeiseentgelte: EE-Einspeiser sollen sich künftig an den Netzkosten beteiligen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Preis zu gestalten, zum Beispiel einen Arbeits- und einen Leistungspreis oder einen Kapazitätspreis. Auch ein jährlicher Grundpreis wurde diskutiert. Als Ergänzung oder als Alternative bringt die BNetzA eine Einführung eines Baukostenzuschusses (BKZ) ins Spiel. 

  • Kapazitäts- und Grundpreise: Die bisherige leistungsbezogene Entgeltstruktur könnte durch kapazitätsbasierte Entgelte ersetzt werden. Darüber hinaus wird die Einführung eines gestaffelten, verpflichtenden Grundpreises je Netzanschluss in Erwägung gezogen. 

  • Dynamische Netzentgelte: Eine zeitlich und örtlich variable Preisgestaltung soll künftig die Netzauslastung besser abbilden und netzdienliches Verhalten fördern. Die Umsetzung hängt jedoch stark von der Digitalisierung und Standardisierung ab. 

  • Bundeseinheitliche Entgelte: Aktuell gibt es große regionale Unterschiede bei den Netzentgelten. Einheitliche Entgelte würden diese Unterschiede ausgleichen. Ihre Einführung wäre jedoch mit einem hohen Umsetzungsaufwand verbunden. Dies könnte für strukturschwache Regionen zu Entlastungen führen, während es für andere zu Mehrbelastungen kommen könnte. 

  • Speicherentgelte: Derzeit sind Stromspeicher weitgehend von Netzentgelten befreit. Zukünftig sollen Speicher angemessen an den Netzkosten beteiligt werden, ohne dass sie dabei ihr Agieren an Strom- und Systemdienstleistungsmärkten einschränken müssen. 

  • Kostenwälzung und Netzebenenstruktur: Die BNetzA hat im Bereich der Kostenwälzung die Frage aufgeworfen, inwieweit das bestehende System noch sachgerecht ist. In Regionen mit starker Einspeisung und geringer Last kehrt sich der Lastfluss zunehmend temporär bis dauerhaft um. Der aktuelle Mechanismus berücksichtigt dies jedoch nicht, da er ausschließlich eine einseitige Wälzung von höheren zu niedrigeren Spannungsebenen vorsieht. Es wird daher diskutiert, die Kosten künftig auf Basis der tatsächlichen Lastflüsse zu verteilen und so eine bidirektionale Kostenwälzung zu ermöglichen. Dies würde die Kostenverteilung zwar stärker an der Netzrealität ausrichten, allerdings würde sich dadurch auch die Komplexität der Entgeltsystematik deutlich erhöhen. 

Die BNetzA betont, dass sich die Diskussion noch in einem frühen Stadium befindet. Alle genannten Ansätze sollen nun weiter konkretisiert und mit den Marktakteuren diskutiert werden. Die kommenden Monate dürften somit richtungsweisend für die künftige Ausgestaltung der Netzentgeltsystematik in Deutschland sein. 

Wir dürfen gespannt sein, welche konkreten Auswirkungen sich für das Modul Netzentgeltkalkulation im rcRegMan ergeben. 

Bei Fragen zu den Inhalten oder zur weiteren Umsetzung stehen wir die NetzWerkStadt als Partner der regiocom Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. 

 

Artikel erstellt von Elias Rückgauer (e.rueckgauer[at]netzwerkstadt.info) und Natalie Bürgel (n.buergel[at]netzwerkstadt.info) (NetzWerkStadt GmbH & Co. KG) 

In aller Regelmäßigkeit und seit mehreren Jahren bietet unser Partner, die IfE GmbH, den Zertifikatslehrgang Regulierungsmanagement in der Hochschule Schmalkalden an. Hier werden angehende Regulierungsmanager über den Zeitraum von zwei Semestern berufsbegleitend mit dem notwendigen Wissen versorgt. Und in diesem Jahr neu hinzugekommen ist, wie der Regulierungsmanager den ganzen Aufgaben und Pflichten mit Hilfe einer Softwarelösung begegnen kann. 

Es war schon lange die gemeinsame Idee, dass wir den Teilnehmern des Kurses im Rahmen von zwei Vorlesungseinheiten einmal zeigen, wie Regulierungsmanagement in Deutschland auch digitalisiert werden kann. Aus diesem Grund haben wir in diesem Jahr erstmalig die Ergänzung zum Kurs angeboten, auch weil schon im Vorfeld von einigen Teilnehmern danach gefragt wurde. Im ersten Teil ging es allgemein um das Thema Digitalisierung im Regulierungsmanagement. Kursteilnehmer konnten erzählen, wie aktuell das Regulierungsmanagement in ihrem Unternehmen durchgeführt wird. Ein Ergebnis war der Bedarf nach einer zentralen Softwarelösung. Im zweiten Teil nutzten wir die Chance, uns anhand gewählter praktischer Beispiele rcRegMan anzuschauen. Es gab einen Einblick in die Unterstützung des operativen Regulierungsmanagements durch die Software und auch, was die Vorteile im kaufmännischen Bereich sind. Denn das Ziel ist weiterhin, den Regulierungsmanager in alle seinen Themen mit einer Softwarelösung zu unterstützen und so Freiräume zu schaffen, sich auf die planerischen und strategischen Elemente des kaufmännischen Regulierungsmanagements zu stürzen. 

Für die Teilnehmer war dieser Lehrgang wieder einmal eine rundum gelungene Veranstaltung. Nach der bestandenen Prüfung haben alle den Kurs mit einer Gruppenarbeit erfolgreich abgeschlossen. Wer Interesse an einer Teilnahme hat, der kann sich unten gleich anmelden. 

 

Artikel erstellt von Lars Plagemann

Update Testplattform im Juli 

Mit dem Sommerstart, stand auch unsere neue Preview-Version unter https://preview.regulierungsmanagement.digital/ für Sie zum Testen in den Startlöchern bereit. Eine Woche später, am 02. Juli fand dazu für alle Interessierten eine kurze Einführung in die Neuerungen statt.  

Die wichtigsten Neuerungen und Optimierungen in dieser Version finden Sie im Newsletter Artikel "Unsere Testplattform: Was ist neu in der Version für das 3. Quartal 2025?". 

 

Co-Creation: Weiterentwicklung im Sommer 

Wir werden den Sommer nutzen, um die Plattform weiterzuentwickeln – was haben wir genau geplant? Anbei nur ein paar kurze Stichpunkte dazu: 

  • Erweiterung Kennzahlentyp, um größere Tabellen mit unterschiedlichen Inhalten abzubilden. 

  • Möglichkeit zum Vordefinieren von Fakten in der Erfassung, um z.B. Wertefelder für die Eingabe zu sperren oder schon Vorzubefüllen. 

  • Eingabe von Platzhaltern, wenn keine Eingabe möglich ist.  

  • Sperren von Datensätzen, wenn bereits ein anderer Anwender diesen bearbeitet (sowohl in der Definition als auch in der Erfassung). 

  • Vereinfachung der Eingabe von Werten durch das Importieren von extern oder innerhalb der Plattform. 

  • Erweiterung des Mandanten um die Konfiguration des Unternehmens, diese Eingaben werden zukünftig die bisherige „Kopfdaten-Basiszahl“ ablösen. 

  • Weiterentwicklungen zu Standardinhalten, wie der Inhaltsservice an sich und die Aktualisierung von Objekten. 

  • Erstellung erster Konzepte für die Online-Hilfe und die zukünftige Lizensierung der Plattform. 

Zum Ende des 3. Quartals werden Sie diese Funktionen dann selbst durchklicken können. 

 

Online-Schulung: Letzter Termin im Oktober 

Nach dem Sommer ist der für dieses Jahr letzte Anwenderschulungstermin geplant. 

Haben Sie einen neuen Kollegen oder möchten Sie Ihr Wissen innerhalb der rcRegMan-Software noch einmal auffrischen? Dann melden Sie sich für unsere geplante Schulung am 22.10.2025 an. 

Frei vom Tagesgeschäft erwartet Sie dabei ein „Rundblick“ über rcRegMan. Gemeinsam werden wir uns alle Bereiche anschauen, praktische Übungen durchführen und offene Fragen zu Funktionen und zur Nutzung von rcRegMan klären.  

Die Teilnahmegebühr für die Schulung beträgt 450 € netto je Teilnehmer.   

Teilnahmeberechtigt sind Mitarbeiter der Unternehmen, die bereits eine rcRegMan-Schulung erhalten haben.   

Haben Sie Interesse? Dann melden Sie sich bitte bei uns unter folgender E-Mail: support[at]rcregman.com  

Falls Bedarf an einer individuellen Schulung für Ihr Unternehmen besteht, kommen Sie gern auf uns zu.  

 

10. Anwendertreffen Anfang Dezember 

Wie schon mit unserer Einladung Ende Mai bekanntgegeben, wurde der Termin für unser diesjähriges Anwendertreffen aufgrund des Feedbacks unserer Anwender in den Dezember verschoben. Am 02. und 03. Dezember möchten wir mir Ihnen zusammen gleich drei Jubiläen auf einmal feiern. Wir stoßen zu der runden 10 des Treffens zusätzlich noch auf zwei weitere Jubiläen an – seit Beginn der Regulierung und somit schon 20 Jahre unterstützen wir Sie in der Energiewirtschaft mit unserer Software rcRegMan. Der Veranstaltungsort ist geblieben – wir treffen uns in der wunderschönen Weltkulturerbestadt Bamberg

Sie erwartet bei der Veranstaltung ein bunter Mix aus Fachvorträgen, Anwenderberichten aus der Praxis mit rcRegMan, sowie lang erwartet die „Premiere“ unserer RegMan-Plattform 1.0. Der zweite Tag ist wieder geprägt von den verschiedensten Workshops mit Ihnen zusammen. Für den Austausch innerhalb unserer rcRegMan-Familie wird es natürlich zwischendurch genügend Zeit geben, ob in den Pausen oder beim gemütlichen Beisammensein am Abend. 

Für mehr Informationen besuchen Sie unsere Webseite unter: https://www.rcregman.de/awt 

Wir freuen uns auf ein Wiedersehen mit Ihnen! 

 

Artikel erstellt von Cathleen Huth 

10. rcRegMan-Anwendertreffen

Am 02. & 03. Dezember 2025 in Bamberg

20 Jahre rcRegMan - Seit Beginn der Regulierung unterstützen wir in der Energiewirtschaft mit unserer Software. Zum 10. Anwendertreffen starten wir mit Ihnen zusammen in die Zukunft mit der neuen „RegMan-Plattform“.  

Wir hätten Sie gern dabei! Hier entlang zur Anmeldung.

 

Regulierungsmanager*in (FH)

Diploma of Advanced Studies im Energiemanagement 

Sie sind Mitarbeiter in einem Energieversorgungsunternehmen, mit den Aufgaben der Regulierung vertraut und möchten sich gerne weiterqualifizieren? Oder wollen Sie sich als (Quer-)Einsteiger fachkundiges Wissen aus dem Bereich des Regulierungsmanagements aneignen? Dann könnte das berufsbegleitende Weiterbildungsstudium Regulierungsmanager (FH) das Richtige für Sie sein.

Mehr erfahren … 

Schreiben Sie uns, wenn Sie Feedback oder Anregungen für weitere Themen haben. Sollte es zusätzlich Interessenten für unseren Newsletter in Ihrem Unternehmen geben, dann schicken Sie uns eine E-Mail mit den Namen und zugehörigen E-Mailadressen an support[at]rcregman.com. Falls Sie kein Interesse an weiteren Newslettern haben, geben Sie uns bitte auch kurz Bescheid (support[at]rcregman.com).